Informationen zum Flughafen Antalya

Passagiere müssen vorher die Gültigkeit ihrer Reisedokumente prüfen und prüfen, ob für die Einreise in die Türkei ein Visum erforderlich ist.

Antalya Havalimanı Bilgileri

Informationen zum Flughafen Antalya

Passagiere müssen vorher die Gültigkeit ihrer Reisedokumente prüfen und prüfen, ob für die Einreise in die Türkei ein Visum erforderlich ist.

PASS UND VISUM

Passagiere müssen vorher die Gültigkeit ihrer Reisedokumente prüfen und prüfen, ob für die Einreise in die Türkei ein Visum erforderlich ist. Reisepässe müssen mindestens bis zum Ende des Aufenthalts gültig sein.

Für Staatsangehörige aus visumpflichtigen Ländern gibt es Visaschalter in der Ankunftshalle vor der Passkontrolle, um die Visaverfahren zu erleichtern. Klicken Sie hier, um unsere Ankunftshalle zu sehen.

Ausführlichere Informationen zu Visumverfahren und Gebühren in verschiedenen Ländern finden Sie auf der Website des Außenministeriums der Republik Türkei.

GEPÄCKAUFGABE

Die Passagiere kommen nach der Passkontrolle in der Gepäckausgabehalle an. Kostenlose Gepäckwagen stehen hier zur Verfügung.

Am Flughafen Fraport TAV Antalya sind Fluggesellschaften und Bodenabfertigungsunternehmen für den Transport und die Zustellung des Gepäcks verantwortlich. Bitte wenden Sie sich für weitere Unterstützung an die zuständige Fluggesellschaft/Bodenabfertigungsgesellschaft.

ZOLL

Passagiere müssen nach der Passkontrolle und Gepäckabholung den Zoll passieren. Wenn Sie keine Sachen zu deklarieren haben, können Sie die Grünzone ohne Kontrollpflicht passieren.

Passagiere mit zollpflichtigen Waren müssen die rote Zollstelle passieren. Die notwendige Hilfestellung für die Deklaration der Waren wird von den Zollbeamten geleistet.

Zollfreie Produkte, die nicht verzollt werden dürfen, sowie Artikel, die verboten sind oder Beschränkungen unterliegen, müssen deklariert werden. (Waffen, Munition, Drogen oder geschützte Tierarten) Über den Link können Sie Informationen über die Zollverfahren und die im Zollgesetz Nr. 4458 genannten Passagiere abrufen.

PASSAGIERRECHTE

Wurde Ihr Flug annulliert oder ernsthaft verspätet?

Es liegt in der Verantwortung der Fluggesellschaften, im Falle solcher Unannehmlichkeiten Informationen bereitzustellen. Die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und darüber, wie und wo Sie eine Beschwerde einreichen können.

Fragen Sie den Informationsschalter Ihrer Fluggesellschaft oder Ihres Reiseveranstalters nach Entschädigung und Unterstützung. Klicken Sie auf die folgenden Links, um die Bestimmungen zu den Rechten von Fluggästen zu lesen:


Informationen zu den Rechten von Fluggästen in der Europäischen Union finden Sie in den Informationen der Europäischen Kommission:


Telefonische Auskunft erhalten:
Generaldirektion Zivilluftfahrt
Telefon: + 90 (312) 203 60 00 - (242) 330 32 38

REISEN MIT KINDERN

Reisen Sie mit Ihrer ganzen Familie?

Sowohl unser Flughafen als auch unsere Fluggesellschaften bieten viele Services, um Ihre Reise so einfach wie möglich zu gestalten.

Wir freuen uns, unsere Kinder an unserem Flughafen aufzunehmen. Wir haben in Terminal 1 und Terminal 2 jeweils einen Kinderspielplatz und alle unsere Terminals sind mit geeigneten Betreuungsräumen ausgestattet.

Um diese Einrichtungen auf unserem Terminalplan zu finden, klicken Sie bitte hier.

Wir möchten darauf hinweisen, dass es an unserem Flughafen viele Aktivitäten für Kinder gibt. Viele unserer Geschäfte bieten buntes Spielzeug und unsere Restaurants servieren spezielle Menüs für unsere kleinen Gäste.

Wird Ihr Kind alleine reisen?

Fluggesellschaften sind verpflichtet, sich um unbegleitete Kinder zu kümmern. Fluggesellschaften begleiten Ihr Kind während der gesamten Reise und sorgen für seine Sicherheit während der gesamten Reise. Unsere abgehenden minderjährigen Passagiere werden vom Check-in-Schalter zum Flugzeug begleitet, und unsere ankommenden minderjährigen Passagiere werden beim Abflug ihren Familien übergeben. Wenden Sie sich für weitere Informationen an Ihre Fluggesellschaft.